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   BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58   

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BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.1955 - I C 59.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 17.01.1956 - I B 194.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 13.04.1956 - I C 177.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Der objektive Unrechtsgehalt eines Verbrechens ist stets so erheblich, daß eine derartige Straftat grundsätzlich für das Vorliegen einer schweren Verfehlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG spricht (vgl. Beschluß des Senatsvom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).

    Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats von11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - undvom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 06.08.1962 - I B 110.62

    Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsverbrechens unter Annahme verminderter

    Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - und vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).
  • BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58

    Entziehung einer Ermächtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wegen begangener

    Dem angefochtenen Urteil war auf jeden Fall insoweit zuzustimmen, daß der objektive Unrechtsgehalt eines Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB stets so erheblich ist, daß eine derartige Straftat grundsätzlich für das Vorliegen einer schweren Verfehlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG spricht (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).
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